Künstlersozialabgabe – lästig aber wichtig
Viele Unternehmer hören anlässlich einer Sozialversicherungsprüfung zum ersten Mal von der Künstlersozialkasse (KSK) und der von ihr eingetriebenen Künstlersozialabgabe – und sind dann nicht selten erstaunt, dass sie für längst beglichen geglaubte, im weitesten Sinne künstlerische Dienstleistungen nachträglich 5,2% Künstlersozialabgabe auf den Netto-Rechnungsbetrag abführen müssen. Unternehmer und Geschäftsführer ärgern sich darüber zu Recht – in der Praxis allerdings fast immer über die Falschen. Vor allem bei Freiberuflern, die keine GmbHs sind, häufen sich die telefonische Kundenanfragen mit der (nicht selten vom Steuerberater angeregten) Weiterlesen