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Ärgerlich: Fehlende Pflichtangaben im Impressum

Das leidige Thema Impressum sorgt einmal mehr für Ärger. Wie Armin Jordt von der Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder in einer kürzlich verschickten Rundmail ausführt, lässt der bayrische SHK-Betrieb „Otto Kuntz GmbH“ derzeit andere SHK-Betriebe wegen fehlender Pflichtangaben im Impressum abmahnen. Die Handwerkskammer empfiehlt, weder die Abmahnkosten des abmahnenden Rechtsanwaltes Dr. Haremza zu bezahlen, noch eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen – sondern statt dessen die Innung oder einen Fachanwalt einzuschalten. Weiterlesen