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Bundestag lockert Datenschutz

Die europäische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) enthält sog. Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber, damit diese nationales Recht ggfs. anpassen und damit die nationale Umsetzung der DSGVO konkretisieren können. Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2.DSAnpUG-EU) wurde am 27.06.2019 im Deutschen Bundestag beraten und mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Die neuen gesetzlichen Änderungen betreffen vor allem die öffentlich-rechtlichen Verwaltungen, Justiz und Sozialversicherung. Exemplarisch werden z.B. die Melderegisterauskunft und die gewerberechtliche Datenverarbeitung der Industrie- und Handelskammern wieder vereinfacht oder der Gültigkeitsbereich des elektronischen Identitätsnachweises („eID-Karte“) konkretisiert. Was als Bürokratieabbau angepriesen wird, dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung.

Der Wirtschaft soll – immerhin – kein weiterer „Erfüllungsaufwand“ entstehen, so der Gesetzgeber ausdrücklich, es werden keine zusätzlichen Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Nicht-öffentliche Adressaten der aktuellen Änderungen sind vor allem kleine Unternehmen sowie ehrenamtlich tätige Vereine. Dafür wurde die Anhebung der maßgeblichen Personenzahl, ab der ein Datenschutzbeauftragter zwingend zu benennen ist, von 10 auf 20 beschlossen. (§38 BDSG Absatz 1 Satz 1). Für viele kleine Unternehmen und Vereine dürfte damit die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten tatsächlich entfallen. Allerdings wurden alle anderen Gründe, die unabhängig der Personenzahl die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erzwingen, unverändert beibehalten.

Dass der Gesetzgeber nun ausgerechnet Gruppen „entlastet“, die sich mit der Umsetzung rechtskonformen Datenschutzes schwertun oder gar als Berufsgruppe widerständig zeigen, sollte uns als potenziell Betroffene aufhorchen lassen. Schauen wir genauer hin und fragen uns: Wem „hilft“ die jüngste gesetzliche Änderung nun tatsächlich?

Zum einen gemeinnützigen Vereinen. Angesichts der Datenmengen, die Vereine heute digital – aber gleichzeitig fast immer unprofessionell und von jedem persönlichen Haftungsrisiko entlastet – verwalten, ist das wohlfeiler Populismus. Ich spreche hier nicht vom heimischen Fußballverein – auch wenn auch dort vieles datenschutzrechtlich im Argen liegt. Man denke z.B. an die zahllosen mobilen Pflegedienste in Vereinsform. Sie erbringen in der Regel abrechenbare medizinisch-pflegerische Dienstleistungen, ihre haupt- oder ehrenamtlichen verwalten dabei zwangsläufig besonders geschützte Gesundheitsdaten und geben diese wie selbstverständlich an Dritte weiter. Der Verzicht auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten dürfte hier in vielen Fällen einem Verzicht auf eine tatsächlich rechtskonforme Datenschutzpraxis gleichkommen.

Auch die Apotheker frohlocken ob der Leistung ihrer Lobbyisten: Angesichts der Struktur der Branche, darf der Apothekenleiter künftig wieder ganz ohne professionelle Begleitung über den Schutz der ihm und seinen Mitarbeitern bekannt gewordenen Informationen verfügen. Vom vertraulichen Gespräch mit dem Apotheker sollten datenschutzsensible Kunden daher künftig absehen. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/06/28/bundestag-entschaerft-datenschutz-regeln-auch-fuer-apotheken

Sinn macht die Neuregelung tatsächlich bei klassischen Handwerksbetrieben, statistisch haben rund 90% der Betriebe weniger als 20 Mitarbeiter. Zugleich verarbeiten die meisten dieser Betriebe keine „sensiblen“ personenbezogenen Daten, begnügen sich mit den zur Abwicklung eines konkreten Rechtsgeschäfts notwendigen Daten erwachsener Vertragspartner. Viele haben zudem keinen Grund, Daten mit Dritten zu teilen, betreiben keine riskanten Online-Shops oder bespielen Social-Media-Kanäle, verarbeiten keine Gesundheitsdaten und verzichten grundsätzlich auf Videoüberwachung.

Allerdings sind auch diese Betriebe dann lediglich von der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entbunden. ALLE anderen datenschutzrechtlichen Pflichten der Geschäftsleitung, die sich aus der DSGVO und BDSG ergeben, gelten natürlich fort.

Insofern sind betroffene Unternehmer nun beim Datenschutz in einer dem Steuerrecht vergleichbaren Situation: Zwar sind alle zu ordnungsgemäßer Buchführung sowie zur akkuraten Lohn- und Sozialversicherungsabrechnung verpflichtet, allerdings ist niemand gezwungen dafür Personalsachbearbeiter einzustellen oder einen Steuerberater zu beschäftigen.

2018 NOCH ERFOLGREICHER WERBEN

Verdreifachen sie ihren Erfolg!
Wer die folgenden praktischen Tipps vom Marketing-Experten befolgt, verdreifacht seinen Werbe-Erfolg ohne das Werbe-Budget zu erhöhen.

1. MARKETING-ZIELE FORMULIEREN
Überlassen sie ihre Werbung nicht dem Zufall. Legen sie zu Jahresbeginn fest, was genau sie im neuen Jahr erreichen wollen. Brechen sie diese Ziele auf Quartale, besser noch auf Monate herunter. Merke: Wer keine Ziele formuliert, kann sie auch nicht erreichen!

2. BUDGET DEFINIEREN
Legen sie eine Jahressumme als Marketingbudget fest. Investieren sie mindestens 2% Ihres Jahresumsatzes in die Gewinnung von Neukunden.

3. AUFSCHREIBEN UND KONTROLLIERN
Schreiben sie Ziele und Budget auf und gleichen sie die gebuchten Marketingkosten monatlich mit Budget und Zielsetzung ab.

4. SELBSTKRITISCH BLEIBEN
Fragen sie sich ehrlich, ob sie persönlich die Zeit haben, sich erfolgsorientiert um ihr Marketing zu kümmern. Wenn sie nur Sonntags Zeit für ihr Marketing haben oder das gar zu Lasten ihrer Familie geht, übertragen sie ihr Marketing einem fähigen Mitarbeiter oder gleich einer Werbeagentur.

5. INTERNETAUFTRITT AKTUELL HALTEN
Aktualisieren sie regelmäßigihren Internetauftritt! Denn 75% aller Deutschen sind online, 92% informieren sich vor einer wichtigen bzw. teuren Kaufentscheidung im Internet. Überlassen sie diese Kunden nicht Ihren Wettbewerben! Investieren  sie mindestens 30% ihres Marketingbudgets in ihren Internetauftritt, konrekt in aktuelle redaktionelle Inhalte und Suchmaschinenoptimierung.

6. WERBEAGENTUR ANFRAGEN
Werbeagenturen sind meist viel besser als der Ruf der Branche vermuten lässt. Agenturen mit langjähriger Marktpräsenz und ordentlicher Referenzliste sind nicht nur viel günstiger als vermutet wird, sie sind auch ihr Geld fast immer wert.

7. THEMEN & IMPULSE SETZEN
Bilden sie Themenschwerpunkte, auf die sie ihr Marketing ausrichten. Nutzen sie ggfs. Kampagnen ihrer Geschäftspartner und Lieferanten für Ihre Ziele. Verstärken sie die Reichweite aktueller Kampagnen in die sozialen Medien hinein – und pflegen Sie Ihre Bestandskunden mit einem regelmäßigen Newsletter.

8. ALTE ZÖPFE ABSCHNEIDEN
Überprüfen Sie alle Marketingmaßnahmen des abgelaufenen Jahres auf ihren Erfolg. Gerade Anzeigenwerbung auf Sonderthemenseiten, in Vereinsblättchen oder auf Landkarten verpuffen oft ohne Werbeeffekt. Fordern sie Angaben zu Reichweite, Auflage und Mediadaten schriftlich an! Geben sie niemals Geld aus, nur weil die Anzeigenberaterin so sympatisch ist!

9. SPONSORING ÜBERPRÜFEN
Werbung ohne Werbeeffekt nennt man Sponsoring. Überprüfen sie ob sie sich die Unterstützung ihres Lieblingsvereins weiterhin leisten wollen. Mindern sie niemals ihr Werbebudget durch Sponsoring!

10. REDAKTION IST BESSER
Redaktionelle Texte sind fast immer besser als klassische Anzeigenwerbung. Verlage die ihr Geld wollen, sollten 1x im Jahr einen Sonderthemen-Redakteur vorbeischicken.

Wer diese 10 Tipps beachtet, hat beste Chancen, das Optimale aus seinem Werbebudget herauszuholen.

Herzliche Grüße
Ihr Martin Schuler