Abmahnungen vermeiden – Bildrechte kaufen!

mas_334xAls Webdesigner, Online-Redakteure und Blogger sind wir jeden Tag mit dem Problem beschäftigt, redaktionelle oder kommerzielle Inhalte zu illustrieren.  Zudem finden immer häufiger Neukunden zu uns, deren letzte Webseite den „Tod durch Abmahnung“ fand. Und dann dürfen die teuer abgemahnten Motive in der neuen Webseite noch nicht einmal verwendet werden.

Um von uns und unseren Kunden Schaden abzuwenden, sind wir beim Thema „Nutzungsrechte“ mittlerweile besonders sensibilisiert.

Notwendiger, wenn auch rein rechtlicher Hinweis: Im Folgenden fasse ich die wichtigsten Gedanken zum Thema Bildrechte, unseren aktuellen Kenntnisstand, zusammen.

Rechtsberatung  im engeren Sinne können und dürfen wir nicht leisten.
Wenn Sie bereits eine Abmahnung vorliegen haben, empfehlen wir ihnen indes gerne einen wirklich versierten Fachanwalt unseres Vertrauens. Und selbstverständlich „bauen“ wir Ihnen auch eine neue Webseite, die das Problem nicht haben wird!

Ausgangsfrage: Wer begründet Bildrechte?
Ein Foto findet zunächst ja nicht einfach so ins Internet. Bis wir es überhaupt über die Bildersuchmaschine z.B. von Google, im Anhang eines Herstellers oder einer Pressemeldungen oder über Google Alerts finden, haben vermutlich viele Menschen Hand angelegt und dabei Rechte an dem Motiv begründet.  Wenn wir es verwenden, sind wir verantwortlich dafür diese Rechte nicht zu verletzten und dies ggfs. auch nachzuweisen.

Der Fotograf ist der Urheber
(1) Grundsätzlich hat der Fotograf, der den Auslöser drückt, die Bildrechte (bzw. alternativ  der Verlag oder die Firma, der er solche Rechte z.B. per Arbeits- oder Bildhonorarvertrag  übertragen hat). Sind auf dem Foto Menschen zu sehen, haben zudem (2) die abgebildeten Personen Persönlichkeitsrechte bzw.  im Profibereich sog. Modelrechte (die wiederum meist auf den Fotografen übergehen, da dieser die Models bezahlt hat).

Foto rechts: Immer noch am Besten: Eigene Produktfotos.

Vorsicht: Kostenlose Bilddatenbanken
Viele Hobby- und Profifotografen vermarkten ihre Bildmotive über Bilddatenbanken wie www.piqs.de oder www.pixelio.de. Hier verbleiben die Bildrechte üblicherweise beim Fotografen, der meist die nicht-kommerzielle Nutzung freigibt, aber eigentlich immer ordentlich genannt  werden will. Und er will – das ist die Geschäftsgrundlage dieses Vertriebsmodells – bei kommerzieller Nutzung gefragt bzw. bezahlt werden.

Wäre das Motiv rechts nicht mein eigenes, ich müßte es, weil ich es bei pixelio.de oeffentlich eingestellt habe,  mit Bild: Martin Schuler, www.pixelio.de, kennzeichnen. Achtung: Nur zur redaktionellen Verwendung!

Gerade bei diesen Fotomotiven ergeben sich in der Praxis erhebliche Probleme. Nicht nur, dass in Web und Print vielfach die Bildrechteinhaber nicht ordentlich benannt werden – sollen diese Bildmotive im kommerziellen Kontext, z.B. zur Illustration einer Produktinfo oder redaktioneller  Themen auf einer Firmenwebseite verwendet werden, müssen wir eigentlich immer davon ausgehen, dass wir KEINE kommerziell verwertbaren Bildrechte haben!

Kommerziell, redaktionell oder privat?
Betrügen Sie sich bei der Bildauswahl im Internet nicht selbst, das könnte teuer werden!  Auch wenn Sie sich als Privatnutzer einer Online-Bildagentur registriert haben, maßgeblich ist die Verwendung.  So ist z.B. die Verwendung eines mit dem Vermerk „nur redaktionelle Nutzung“  gekennzeichneten Fotos von www.pixelio.de auf ihrer Firmenwebseite wohl definitiv kommerziell – und damit lizenzpflichtig und abmahnfähig.

Vorsicht: Verlagsfotos
Ebenfalls verführerisch sind „Verlagsfotos“. Bildmaterial der zu den großen Verlagen gehörenden  Nachrichtenplattformen zu verwenden, ist egal in welchem Kontext absolut tabu! Ohne schriftliche Uebertragung der Bildrechte: GIFT! Urheberrechtsverstöße, selbst im Textbereich, werden von Verlagen und Bildagenturen oft konsequent abgemahnt.

Pädagogisch mag das nebenstehende Motiv fragwürdig sein, die Bildrechte liegen jedenfalls beim Verfasser und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten – selbst zur werblichen Verwendung diese Kindes – liegt vor. Wuerden Sie dieses Motiv ohne meine Zustimmung werblich verwenden, stelle ich Ihnen – ohne Anwaltshonorar – mindestens 1.800 Euro in Rechnung!

Bildmaterial von Herstellern und Lieferanten
Grundsätzlich ist es für Handwerker, Händler und Dienstleister verlockend, auf Bildmaterial  von Herstellern und Lieferanten zuzugreifen, schließlich sind darauf ja gerade die Top-Produkte die man selbst zu verkaufen gedenkt, wunderbar abgebildet. Da diese Produktfotos vom Hersteller zu Marketingzwecken  oder im Pressebereich zum Download angeboten werden, darf man, zumindest bei positiver Darstellung des Produkts, von gegenseitigem Einvernehmen (Juristen nennen das KONKLUDENZ) ausgehen.

Foto rechts: Ein beliebtes Motiv eines bekannten Herstellers für Solaranlagen und umweltfreundliche Heizungstechnik. Wie weit reichen die Bildrechte? Foto: www.paradigma.de

Vorsicht ist indes auch hier immer dann geboten, wenn auf Fotos oder Videos Menschen zu sehen sind. Decken die vom Hersteller erworbenen Bildrechte auch meine werbliche Zweitverwertung? Jüngstes Beispiel ist hier ein Hersteller-Video, in dem ein ehemaliger Mitarbeiter und ein ehemaliger Systempartner die Hauptrollen spielen.

Bildlizenzen sind viel günstiger als gedacht
Viele Fotoagenturen und Profi-Fotografen übertragen die Vermarktung ihrer Bilder an international tätige Bildagenturen wie www.gettyimages.de oder www.shutterstock.com.
Im werblichen, also kommerziellen Kontext ist es nach unserer  Erfahrung immer angeraten, professionelles Bildmaterial zu bevorzugen.  Nicht nur, dass sich mit projektbezogenen Volumenlizenzen für ein paar Hundert Euro schönes, oftmals in sich stimmiges Bildmaterial beschaffen lässt.  Im Streitfall liegen die Bildrechte schriftlich vor und lassen sich rechtssicher belegen.

Selbstverstaendlich ist es hier weder moeglich, die rechtliche Problematik, sei es auch nur in einem binneneuropaeisch angenommenen Rechtsraum, auch nur halbwegs erschoepfend darzustellen. Fakt ist: Bildrechtsverstoesse werden jeden Tag tausendfach mit erheblichen Summen abgemahnt.

Herzliche Grüße
Ihr Martin Schuler