Bundestag lockert Datenschutz

Die europäische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) enthält sog. Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber, damit diese nationales Recht ggfs. anpassen und damit die nationale Umsetzung der DSGVO konkretisieren können. Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2.DSAnpUG-EU) wurde am 27.06.2019 im Deutschen Bundestag beraten und mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Die neuen gesetzlichen Änderungen betreffen vor allem die öffentlich-rechtlichen Verwaltungen, Justiz und Sozialversicherung. Exemplarisch werden z.B. die Melderegisterauskunft und die gewerberechtliche Datenverarbeitung der Industrie- und Handelskammern wieder vereinfacht oder der Gültigkeitsbereich des elektronischen Identitätsnachweises („eID-Karte“) konkretisiert. Was als Bürokratieabbau angepriesen wird, dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung.

Der Wirtschaft soll – immerhin – kein weiterer „Erfüllungsaufwand“ entstehen, so der Gesetzgeber ausdrücklich, es werden keine zusätzlichen Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Nicht-öffentliche Adressaten der aktuellen Änderungen sind vor allem kleine Unternehmen sowie ehrenamtlich tätige Vereine. Dafür wurde die Anhebung der maßgeblichen Personenzahl, ab der ein Datenschutzbeauftragter zwingend zu benennen ist, von 10 auf 20 beschlossen. (§38 BDSG Absatz 1 Satz 1). Für viele kleine Unternehmen und Vereine dürfte damit die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten tatsächlich entfallen. Allerdings wurden alle anderen Gründe, die unabhängig der Personenzahl die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erzwingen, unverändert beibehalten.

Dass der Gesetzgeber nun ausgerechnet Gruppen „entlastet“, die sich mit der Umsetzung rechtskonformen Datenschutzes schwertun oder gar als Berufsgruppe widerständig zeigen, sollte uns als potenziell Betroffene aufhorchen lassen. Schauen wir genauer hin und fragen uns: Wem „hilft“ die jüngste gesetzliche Änderung nun tatsächlich?

Zum einen gemeinnützigen Vereinen. Angesichts der Datenmengen, die Vereine heute digital – aber gleichzeitig fast immer unprofessionell und von jedem persönlichen Haftungsrisiko entlastet – verwalten, ist das wohlfeiler Populismus. Ich spreche hier nicht vom heimischen Fußballverein – auch wenn auch dort vieles datenschutzrechtlich im Argen liegt. Man denke z.B. an die zahllosen mobilen Pflegedienste in Vereinsform. Sie erbringen in der Regel abrechenbare medizinisch-pflegerische Dienstleistungen, ihre haupt- oder ehrenamtlichen verwalten dabei zwangsläufig besonders geschützte Gesundheitsdaten und geben diese wie selbstverständlich an Dritte weiter. Der Verzicht auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten dürfte hier in vielen Fällen einem Verzicht auf eine tatsächlich rechtskonforme Datenschutzpraxis gleichkommen.

Auch die Apotheker frohlocken ob der Leistung ihrer Lobbyisten: Angesichts der Struktur der Branche, darf der Apothekenleiter künftig wieder ganz ohne professionelle Begleitung über den Schutz der ihm und seinen Mitarbeitern bekannt gewordenen Informationen verfügen. Vom vertraulichen Gespräch mit dem Apotheker sollten datenschutzsensible Kunden daher künftig absehen. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/06/28/bundestag-entschaerft-datenschutz-regeln-auch-fuer-apotheken

Sinn macht die Neuregelung tatsächlich bei klassischen Handwerksbetrieben, statistisch haben rund 90% der Betriebe weniger als 20 Mitarbeiter. Zugleich verarbeiten die meisten dieser Betriebe keine „sensiblen“ personenbezogenen Daten, begnügen sich mit den zur Abwicklung eines konkreten Rechtsgeschäfts notwendigen Daten erwachsener Vertragspartner. Viele haben zudem keinen Grund, Daten mit Dritten zu teilen, betreiben keine riskanten Online-Shops oder bespielen Social-Media-Kanäle, verarbeiten keine Gesundheitsdaten und verzichten grundsätzlich auf Videoüberwachung.

Allerdings sind auch diese Betriebe dann lediglich von der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entbunden. ALLE anderen datenschutzrechtlichen Pflichten der Geschäftsleitung, die sich aus der DSGVO und BDSG ergeben, gelten natürlich fort.

Insofern sind betroffene Unternehmer nun beim Datenschutz in einer dem Steuerrecht vergleichbaren Situation: Zwar sind alle zu ordnungsgemäßer Buchführung sowie zur akkuraten Lohn- und Sozialversicherungsabrechnung verpflichtet, allerdings ist niemand gezwungen dafür Personalsachbearbeiter einzustellen oder einen Steuerberater zu beschäftigen.

Datenschutz: Mitverantwortung für Facebook Fanpages

In einem Urteil 05.06.2018 hat der EuGH die „gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und des Betreibers einer Facebook-Fanpage für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher“ festgestellt. Unternehmen, die auf Nummer sicher gehen wollen, ist zu empfehlen, die eigene Facebookseite bis auf Weiteres offline zu stellen.

Zur Rechtssicherheit trägt das aktuelle Urteil leider wenig bei, denn der entschiedene Fall, eine Klage gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, stammt nicht nur aus der Zeit vor Inkraftreten der DSGVO und des neuen BDSG, sondern bezieht sich auch auf eine Situation, die es faktisch nicht mehr gibt. Denn natürlich hat Facebook seine Verarbeitungspraktiken sowie AGB und Datenschutzerklärungen im Hinblick auf die neuen europäischen Datenschutzrichtlinien in der Zwischenzeit wiederholt geändert. Allerdings betont der EuGH in dieser Entscheidung ausdrücklich, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage nach europäischem Datenschutzrecht in der Mitverantwortung für die Datenverarbeitung durch Facebook steht.

Was so selbstverständlich klingt, stellt in der Praxis die Verhältnisse auf den Kopf: Denn das EuGH erklärt (1) Facebook-Benutzer mit Profil oder Fanpage mit seiner Entscheidung juristisch quasi zu Publizisten und begründet daraus (2) eine Mitveranwortung hinsichtlich der europarechtskonformen Datenverarbeitungs- und Profilingprozesse des us-amerikanischen „Dienstleisters“ Facebook.

Auch das Echo unter Juristen und Datenschutzbeauftragten sowie in der Fachpresse sorgt für weitere Verwirrung, insbesondere bei jenen Unternehmen, die teilweise schon seit Jahren – z.B. zur altersadäquaten Ansprache von Nachwuchs-Fachkräften – mit großem Erfolg auf Facebook setzen. Völlig praxisfern ist der Hinweis, nun sei es an der Zeit „Druck auf Facebook aufzubauen“ – wie soll ein einzelnes Unternehmen erreichen was weder US-Kongreß noch EU-Parlament bislang nicht gelungen ist?

Hinzuwarten, bis und ob sich Facebook eines Tages vollständig dem europäischen Datenschutzrecht unterwirft, können sich höchstens jene leisten, die nicht fürchten müssen, binnen Tagen Post einer „Datenschutz-Zecke“ zu erhalten.

Datenschutz-Pragmatikern wie mir bleibt festzustellen, dass eine Facebook-Fanpage derzeit als hochgradig rechtsproblematisch einzustufen ist. Unternehmen, die auf Nummer sicher gehen wollen, ist zu empfehlen, die Facebookseite bis auf Weiteres offline zu stellen.

Datenverarbeitung in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Verarbeitung personenbezogener Daten sind mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am 25.5.2018 enge gesetzliche Grenzen gesetzt. Was uns als private Internetnutzer freut, verunsichert viele Unternehmer, Webshop-Betreiber und Freiberufler. Tatsächlich muss nicht jeder Unternehmer das neue, komplexe Datenschutzrecht inhaltlich durchdringen, sondern die wichtigsten Konsequenzen kennen.

Künftige Nutzung von Bestandsdaten im Marketing
Völlig unterschätzt wird derzeit noch die Rechtsqualität des grundrechtsgleichen Schutzgutes der „informationellen Selbstbestimmung“, das der europäische Gesetzgeber mit der DSGVO nun konsequent auch auf das Recht unter Privaten übertragen hat. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es künftig – ich verkürze Art. 6 DSGVO – entweder (1) des ausdrücklichen Einverständnisses der Betroffenen, (2) einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder (3) rechtlicher oder vertraglicher Pflichten, die die Datenverarbeitung erforderlich machen.

Für die öffentliche Verwaltung selbst, aber auch Krankenkassen, Innungen oder Handwerkskammern, ändert die neue DSGVO tatsächlich wenig, deren Aufgaben liegen unbestritten im öffentlichen Interesse und sind zumeist ohnehin gesetzlich geregelt.

Ist Bestandskundenpflege jetzt rechtswidrig?
Viele Unternehmen hingegen sind in der Situation, dass sie zwar im „Besitz“ von unzähligen Kunden-Datensätzen sind, deren Erhebung im Kontext früherer Geschäfte erforderlich und rechtmäßig war – deren künftige Nutzung im Sinne bewährter Bestandskundenpflege jedoch mangels Einverständnis rechtlich überaus problematisch erscheint. Denn tatsächlich sind seit dem 25.5.2018 auch typische Aktivitäten zur Kundenpflege wie Erinnerungen (z.B. TÜV-Termin, Heizungswartung), Einladungen (zu Hausmessen, Jubiläum, Tag der offenen Tür) und elektronische Post (Newsletter) ausdrücklich nur noch dann rechtens, wenn jeder Empfänger vorab unmissverständlich in diese Art der Nutzung seiner Daten eingewilligt hat.

Umfangreiche Dokumentationspflichten
Auch die mit der DSGVO eingeführten umfangreichen datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten (Verfahrensverzeichnis, TOM, Auftragsdatenverarbeitung) sollte kein Unternehmer auf die leichte Schulter nehmen: Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ihre interne Umsetzung der DSGVO in einer Datenschutzakte dokumentieren. Die neuen Rechtspflichten reichen also weit über eine Datenschutzerklärung auf der Firmen-Webseite hinaus!

Datenschutzrecht gilt auch für kleine Unternehmen!
Um ein weiteres verbreitetes Missverständnis auszuräumen: Eine geringe Zahl von Mitarbeitern (<10) entbindet ggfs. von der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten – alle anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten trotzdem. Hier ist der Gesetzgeber – zu Recht – davon ausgegangen, dass größere Unternehmen zur rechtskonformen Umsetzung der DSGVO ohnehin einen (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten mit Fachkundenachweis brauchen.

Martin Schuler
Datenschutzbeauftragter (DSC)
Datenschutz-Dozent (KÜS-Akademie)
Tel: 05656 923 1774
Tel. 0177 – 50 30 833

2018 NOCH ERFOLGREICHER WERBEN

Verdreifachen sie ihren Erfolg!
Wer die folgenden praktischen Tipps vom Marketing-Experten befolgt, verdreifacht seinen Werbe-Erfolg ohne das Werbe-Budget zu erhöhen.

1. MARKETING-ZIELE FORMULIEREN
Überlassen sie ihre Werbung nicht dem Zufall. Legen sie zu Jahresbeginn fest, was genau sie im neuen Jahr erreichen wollen. Brechen sie diese Ziele auf Quartale, besser noch auf Monate herunter. Merke: Wer keine Ziele formuliert, kann sie auch nicht erreichen!

2. BUDGET DEFINIEREN
Legen sie eine Jahressumme als Marketingbudget fest. Investieren sie mindestens 2% Ihres Jahresumsatzes in die Gewinnung von Neukunden.

3. AUFSCHREIBEN UND KONTROLLIERN
Schreiben sie Ziele und Budget auf und gleichen sie die gebuchten Marketingkosten monatlich mit Budget und Zielsetzung ab.

4. SELBSTKRITISCH BLEIBEN
Fragen sie sich ehrlich, ob sie persönlich die Zeit haben, sich erfolgsorientiert um ihr Marketing zu kümmern. Wenn sie nur Sonntags Zeit für ihr Marketing haben oder das gar zu Lasten ihrer Familie geht, übertragen sie ihr Marketing einem fähigen Mitarbeiter oder gleich einer Werbeagentur.

5. INTERNETAUFTRITT AKTUELL HALTEN
Aktualisieren sie regelmäßigihren Internetauftritt! Denn 75% aller Deutschen sind online, 92% informieren sich vor einer wichtigen bzw. teuren Kaufentscheidung im Internet. Überlassen sie diese Kunden nicht Ihren Wettbewerben! Investieren  sie mindestens 30% ihres Marketingbudgets in ihren Internetauftritt, konrekt in aktuelle redaktionelle Inhalte und Suchmaschinenoptimierung.

6. WERBEAGENTUR ANFRAGEN
Werbeagenturen sind meist viel besser als der Ruf der Branche vermuten lässt. Agenturen mit langjähriger Marktpräsenz und ordentlicher Referenzliste sind nicht nur viel günstiger als vermutet wird, sie sind auch ihr Geld fast immer wert.

7. THEMEN & IMPULSE SETZEN
Bilden sie Themenschwerpunkte, auf die sie ihr Marketing ausrichten. Nutzen sie ggfs. Kampagnen ihrer Geschäftspartner und Lieferanten für Ihre Ziele. Verstärken sie die Reichweite aktueller Kampagnen in die sozialen Medien hinein – und pflegen Sie Ihre Bestandskunden mit einem regelmäßigen Newsletter.

8. ALTE ZÖPFE ABSCHNEIDEN
Überprüfen Sie alle Marketingmaßnahmen des abgelaufenen Jahres auf ihren Erfolg. Gerade Anzeigenwerbung auf Sonderthemenseiten, in Vereinsblättchen oder auf Landkarten verpuffen oft ohne Werbeeffekt. Fordern sie Angaben zu Reichweite, Auflage und Mediadaten schriftlich an! Geben sie niemals Geld aus, nur weil die Anzeigenberaterin so sympatisch ist!

9. SPONSORING ÜBERPRÜFEN
Werbung ohne Werbeeffekt nennt man Sponsoring. Überprüfen sie ob sie sich die Unterstützung ihres Lieblingsvereins weiterhin leisten wollen. Mindern sie niemals ihr Werbebudget durch Sponsoring!

10. REDAKTION IST BESSER
Redaktionelle Texte sind fast immer besser als klassische Anzeigenwerbung. Verlage die ihr Geld wollen, sollten 1x im Jahr einen Sonderthemen-Redakteur vorbeischicken.

Wer diese 10 Tipps beachtet, hat beste Chancen, das Optimale aus seinem Werbebudget herauszuholen.

Herzliche Grüße
Ihr Martin Schuler

 

Künstlersozialabgabe – lästig aber wichtig

 

Viele Unternehmer hören anlässlich einer Sozialversicherungsprüfung zum ersten Mal von der Künstlersozialkasse (KSK) und der von ihr eingetriebenen Künstlersozialabgabe – und sind dann nicht selten erstaunt, dass sie für längst beglichen geglaubte, im weitesten Sinne künstlerische Dienstleistungen nachträglich 5,2% Künstlersozialabgabe auf den Netto-Rechnungsbetrag abführen müssen.  Unternehmer und Geschäftsführer ärgern sich darüber zu Recht – in der Praxis allerdings fast immer über die Falschen.  Vor allem bei Freiberuflern, die keine GmbHs sind, häufen sich die telefonische Kundenanfragen mit der (nicht selten vom Steuerberater angeregten) Weiterlesen

Vorsicht: Betrügerische Rechungen für Domainregistrierung

Bereits im Herbst 2015 berichteten Verbraucherzentralen und Community-Plattformen über fingierte Rechungen der Firma „.DE Deutsche Domain“. Zielgruppe der „dubiosen Geschäftemacher“ sind laut netzwelt.de vor allem Geschäftskunden. Der Betrug ist erst bei genauem Hinsehen zu erkennen und zielt wohl darauf ab, dass Geschäftskunden die Falle im im stressigen Tagesgeschäft nicht erkennen – sondern für eine echte Rechnung über angefallene Domaingebühren halten. Weiterlesen

Ärgerlich: Fehlende Pflichtangaben im Impressum

Das leidige Thema Impressum sorgt einmal mehr für Ärger. Wie Armin Jordt von der Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder in einer kürzlich verschickten Rundmail ausführt, lässt der bayrische SHK-Betrieb „Otto Kuntz GmbH“ derzeit andere SHK-Betriebe wegen fehlender Pflichtangaben im Impressum abmahnen. Die Handwerkskammer empfiehlt, weder die Abmahnkosten des abmahnenden Rechtsanwaltes Dr. Haremza zu bezahlen, noch eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen – sondern statt dessen die Innung oder einen Fachanwalt einzuschalten. Weiterlesen

Werbung und Wertschöpfung

mas_sw_180Es gibt nicht zu viele Werbeagenturen. Nicht einmal im Raum Nordhessen, wo es in Kassel gleich zwei Institute gibt, die alljährlich Dutzende „Kommunikationsexperten“ in den nordhessischen Arbeitsmarkt entlassen. Die AFAK, ausgeschrieben Akademie für Absatzwirtschaft e.V., war im Jahr ihrer Gründung 1932 Deutschlands erste Werbefachschule. Das dort angebotene „Studium“ zum staatlich geprüften Kommunikationswirt, ist zwar faktisch eine kostenpflichtige Erstausbildung mit staatlichem Abschluss. Doch was man auf der AFAK-Webseite als „idealen Einstieg in die Berufswelt der Kreativwirtschaft“ bezeichnet, ist bundesweit kaum konkurrenzfähig. Bei der AKK wiederum, voller Name Akademie für Kommunikation Kassel, bietet man ein Aufbaustudium für „Interessenten mit einem Bachelor oder Master-Abschluss fachfremder Wissenschaftsdisziplinen als Einstieg in die Marketing-, Kommunikations- und PR-Praxis“.

Tatsächlich bieten die Kassler Institute lediglich nebenberufliche Qualifizierung – und erwarten daher beide ein Vollzeitpraktikum oder eine Vollzeitbeschäftigung während der gesamten Studienzeit. Von dieser Art der Ausbildung profitieren vor allem bereits etablierte Agenturen: Einerseits stellen sie (bei der AFAK) einen Teil der Dozenten, andererseits stellen sie eine Vielzahl der notwendigerweise begehrten, vielfach unbezahlten Praktikumsplätze. „Werbe-Genies“ bildet – trotz gegenteiliger Behauptungen – keines der beiden Institute aus. Für künftige Führungsaufgaben qualifizieren beide Ausbildungsgänge ebenfalls kaum.

Vielfach führt ein AFAK-Abschluss sogar in die berufliche Sackgasse: Agenturen, denen man als billiger Praktikant eben noch willkommen war, ist man als sozialversicherungspflichtige Arbeitskraft selbst zum Mindestlohn zu teuer. Das führt zu einer großen Zahl von aus der Not geborenen Agentur-Neugründungen. Dass viele dieser jungen Agenturen im Wettbewerb mit den etablieren Agenturen ihrer ehemaligen Ausbilder und deren über Jahrzehnte gewachsenen Netzwerken kaum bestehen können, liegt auf der Hand. Unternehmensinsolvenzen, wie aktuell die der Kasseler Werbeagentur „Die Werbeagenten“, sind vor diesem Hintergrund beinahe zwangsläufig.

Wer als Nordhesse seine Berufung in der Werbung sieht, sollte daher gleich einen der wettbewerbsfähigen, weil breit angelegten und modernen Studiengänge im Bereich Mediendesign oder Medieninformatik belegen – wird dafür aber Nordhessen verlassen müssen. Für Quereinsteiger und alle die in der Region bleiben wollen, empfiehlt sich eine solide Ausbildung zum Mediengestalter. Hier erhebt man zwar nicht den Anspruch, künftige Agenturchefs auszubilden – aber immerhin gibt es tatsächlich auch in unserer Region immer mehr Arbeitsplätze, vor allem bei Industrie, Mittelstand und erfolgreichen Onlinehändlern, die eine solche praxisnahe Berufsausbildung dezidiert fordern.

Allen, die sich trotzdem trauen, in Nordhessen mit einer Werbeagentur oder einer freiberuflichen Werbetätigkeit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, rate ich zum einen zur Ausprägung persönlicher, im gesamten deutschsprachigen Raum wettbewerbsfähiger Kompetenzen. Denn richtig gute Programmierer, Grafiker, Suchmaschinenoptimierer, Fotografen oder Texter gibt es trotz allem immer noch zu wenige. So lassen sich – gerade in der Anfangszeit beinahe unvermeidliche -Auftragsflauten im heimischen Markt durch Aufträge aus den wirklichen boomenden Regionen Deutschlands gut überstehen.

Zudem sollte sich jeder ambitionierte Werber, so meine Erfahrung aus 15 Jahren Selbständigkeit, fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen.  Schlicht weil Marketing und Werbung, und noch viel mehr die Unternehmensführung, ein Ziel nie aus den Augen verlieren darf: Am Ende des ganzen Geklappers dreht sich – zumindest in den allermeisten Fällen – doch alles um die tatsächliche, realwirtschaftliche Wertschöpfung.  Wer das nicht vergisst, hat auch als Werber gute Karten.

Business Webseiten – bitte suchmaschinenoptimiert

Nordhessen ist keinesfalls nur bei den erneuerbaren Energien mit Spitzenleistungen vertreten.  So präsentiert sich die Kasseler Werbeagentur Justbusy weit über die Region hinaus als kompetenter Dienstleister für Business-Websites, Online-Redaktion und Suchmaschinenmarketing (SEO).  Seit  2001 konzipieren die Internetexperten um Geschäftsführer Lars Trinter (Foto) nachhaltig erfolgreiche Internetauftritte für mittelständische Unternehmen, Ärzte, Rechtsanwälte, Autohäuser und Handwerksbetriebe.

Professionelle Webseiten zahlen sich aus

Dabei haben sich Aufgaben und Wettbewerbsumfeld in wenigen Jahren stark verändert: „Heute reicht es nicht mehr, eine grafisch gefällige Webseite ins Netz zu stellen. Zusehends entscheiden redaktionelle Inhalte und ein professionelles Suchmaschinenmarketing über den Erfolg einer Firmen-Webseite.  Kurz gesagt: Das Marketing rund um Google muss stimmen“, weiß  Lars Trinter aus langjähriger Erfahrung zu berichten. Kunden der Justbusy  – darauf legt man besonderen Wert – „finden sich im Listing der Suchmaschinen regelmäßig auf vorderen Plätzen“.

Selbstverständlich Dienstleister
Zugleich versteht sich Justbusy konsequent als „digitaler Dienstleister“, der gleichermaßen professionelle Business-Lösungen anbietet,  in den Unternehmen Mitarbeiterfortbildungen durchführt oder  auch die Einbindung sozialer Netzwerkkomponenten wie z.B. Facebook nicht scheut. Folgerichtig zitiert die Agenturseite eine Vielzahl zufriedener Kunden. „Die professionelle Art, wie bei Justbusy redaktionelle Inhalte und Suchmaschinenmarketing wie selbstverständlich verbunden werden, hat mich überzeugt“, attestierte jüngst ein überaus zufriedener Kunde, Geschäftsführer eines bekannten SHK-Fachbetriebes aus Naumburg.

Design und Funktionalität geschätzt
So wundert sich Geschäftsführer Trinter nicht,  dass immer häufiger auch unerwartete Kunden bei der Justbusy „anklopfen“. Jüngstes Beispiel ist die deutsche Werbewissenschaftliche Gesellschaft (DWG) mit Sitz in Köln, die Ende  2010 ihre Homepage sowie die zugehörige Zeitschrift „transfer“ auf ein dynamisches Content Management Systeme umstellte. „Dabei übernahm Justbusy aus Kassel die technische Umsetzung. Das neu entstandene Design sowie die Funktionalität werden von den Mitgliedern sehr geschätzt“ lobte der Präsident der DWG, Univ.-Prof. Dr. H. Dieter Dahlhoff (Foto), die gute Zusammenarbeit mit der Kasseler Agentur.

Ein ordentliches Webkonzept ist Schritt Nummer Eins

Elke Petersen-Rusch ist selbständige Webdesignerin. Mit ihrer Agentur webwirbel.de entwirft und betreut sie Webseiten für Kunden von Kiel bis Hamburg.

Elke Petersen-Rusch ist Inhaberin der Agentur webwirbel.de. Als Webdesignerin betreut sie Kunden von Kiel bis Hamburg.

Qualifiziertes Webdesign ist heute eine hochkomplexe Herausforderung. Kooperation und fachlicher Austausch sind trotzdem keine Selbstverständlichkeit für Werbeagenturen. Grund genug, Elke Petersen-Rusch, eine besonders sympathische Kollegin in unserem Kompetenz-Netzwerk, im Kontext eines Interviews persönlich vorzustellen. Elke Petersen-Rusch ist selbständige Webdesignerin. Mit ihrer Agentur webwirbel.de entwirft und betreut sie individuelle Webseiten für Kunden von Kiel bis Hamburg.

Frau Petersen-Rusch, zunächst stehen für den Kunden Gestaltungsfragen im Vordergrund?
Bei vielen Kunden ist das tatsächlich der Fall. Bevor allerdings schicke Designs entworfen werden können, muss erst klar sein, warum jemand eine Internetseite haben möchte. Wohin er damit will, welche Ziele erreicht werden sollen. Wie sich das digitale Wettbewerbsumfeld tatsächlich darstellt. Ich nenne es auch gerne „durchsortieren“.  Dann stellt sich auch immer die Frage nach der Nachhaltigkeit, wie Inhalte künftig gepflegt und aktualisiert werden sollen. Kurz: Ein ordentliches Webkonzept ist Schritt Nummer Eins.

Also geht Konzeption vor Gestaltung?
Ganz klar ist: Inhalte und die visuelle Gestaltung müssen zueinander passen, sich gegenseitig unterstützen. Ein erfolgreiches Web muss sich gleichzeitig in ein Marketing-Gesamtkonzept einfügen, sich als wichtiger Bestandteil der Wertschöpfung verstehen – und trotzdem Originalität und Authentizität wagen. Bedeutungslose Klon-Webseiten, wie sie oft vertrieben werden, helfen niemandem. Weder bei den Suchmaschinen, noch bei den Besuchern. Die Kunst beim Webdesign ist es, den Websitebesucher „abzuholen“, ihn in die richtige Stimmung zu versetzen, Vertrauen aufzubauen und unkompliziert zu den relevanten Inhalten zu führen. Wenn dann noch lebendig und knackig formuliert wird oder gar ein echter Erzähl-Spannungsbogen (auch visuell) entsteht, dann wird der Webauftritt auch ein Erfolg.

Zwei Sätze zum Theme „responsive Design“?
Lebendigkeit ist eine meiner liebsten Herausforderungen. Inhalte kreativ,  ansprechend und immer wieder neu zu präsentieren ist dabei die eine Sache. Eine andere ist es, sie dem Nutzerverhalten anzupassen, indem die Seiten beispielsweise „responsive“ entwickelt werden – die Darstellung für unterschiedlichste Ausgabemedien flexibel anzupassen.

Gibt es beim Webdesign„Moden“?
Durchaus – aber man sollte nicht jede mitmachen! Oder sich zumindest fragen, ob dem Kunden die aktuelle Mode tatsächlich steht. Von grellen Blinkebildchen haben sich erfreulicherweise alle verabschiedet. Dafür muss heute offensichtlich jeder eine Bildergalerie haben. So nach dem Motto „Das bietet mein Content-Management-System, also setze ich es auch ein“. Zur Zeit „in“ ist ein cleanes Layout: Klare Farben und Formen, gerne blockartig zusammengesetzt – Apple war da Vorreiter. Was aber auch dazu verleitet, fröhlich Blöcke zu schachteln und damit insbesondere Startseiten zuzubauen. Das spricht meistens gegen ein klares Konzept.

Gibt es technische Herausforderungen hinter den Kulissen?
Klar, auch technologisch ist Web-Entwicklung ein absolut spannendes Thema. Viele Webprojekte (also auch webbasierte Anwendungen) haben in Funktion und Leistungsumfang schon fast die Qualität von Desktop-Lösungen. Oft sind es auch spezielle Features, die einem Webauftritt die besondere Note oder Funktionalität verleihen. Nicht jede Agentur ist in der Lage, spezielle Anforderungen auch zu programmieren. Will der Kunden die redaktionellen Inhalte künftig selbst pflegen, muss man sicherstellen, dass er auch tatsächlich damit klarkommt. Nur weil eine Agentur z. B. Typo3 als CMS anbietet, muss es noch lange nicht das Richtige für den Kunden sein. Das passende Content-Management-System zu finden, es in einen individuellen Auftritt zu verwandeln und dabei zum mächtigen Marketingwerkzeug zu machen, ist eine echte Herausforderung.

Die Webseite als wichtiger Baustein einer umfassenderen Kommunikations-, Marken- oder Marketingstrategie?
Das sollte es definitiv sein und genau so sollte man es auch verstehen und konzipieren. Es genügt nicht, nur eine Internetseite zu haben. Es ist kein alleinstehender Kanal, sondern ein Kanal mehr, der in das Gesamtmarketingkonzept einbezogen wird. Die Unternehmen müssen Zeit- und Personalressourcen einplanen, um insbesondere die Website zu pflegen und aktuell zu halten. Und ebenso, die verschiedenen Kanäle, sei es Printbereich, Presse, Social Media, etc. koordiniert zu bedienen. Das wird oft unterschätzt. Nebenher geht das in den meisten Fällen nicht.

Kann man die Effektivität einer Webseite messen?
Natürlich kann man im laufenden Betrieb Zugriffe messen, Kundenkontakte auswerten, sicherstellen, dass eine Webseite tatsächlich kommuniziert. Effizienz ist für mich aber auch leichte, unkomplizierte Wartbarkeit einer Site: Wenn Kunden für das Einstellen einer Information einen halben Computerkurs oder einen „Spezialisten“ brauchen, dann ist etwas falsch gelaufen. Effizienz ist aber auch die Kommunikation mit externen Systemen oder Internetseiten: Also beispielsweise das Teilen von Inhalten auf sozialen Netzwerken oder auch Datenexport/ -import von Produktinformationen. Oder auch die Nutzung der Website als firmeninterne Kommunikationsplattform.

Wie halten Sie es mit dem Thema Suchmaschinenoptimierung?
Alle verkaufen Suchmaschinenoptimierung, die wenigstens wissen was sie tun und erreichen noch weniger. Hier bin ich wirklich dankbar für die gute Zusammenarbeit innerhalb unseres Kompetenz-Netzwerkes. Agenturen, die wie die justbusy seit Jahren mit den Themen SEO und suchmaschinenoptimierter Redaktion quasi verheiratet sind, haben hier ihre Stärke. Andere habe ihre spezifischen Stärken bei der Konzeption, dem Desgin oder der Programmierung.  Von einem fairen Kompetenz-Netzwerk profitieren vor allem unsere Kunden, auch beim Thema Suchmaschinenoptimierung.

Kontaktdaten:
Elke Petersen-Rusch, Aukrug (Kiel), Webdesignerin, Werbeagentur webwirbel, www.webwirbel.de